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Die Grundversorgung durch Sicherheitsfachkräfte umfasst die im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes vorgeschriebene Beratungs- und Begehungstätigkeit durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung des Weiteren gesetzlichen Regelwerkes, das zu einem möglichst hohen Sicherheitsniveau beitragen sollen – wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Wir beraten und helfen Ihnen bei der praxisgerechten und kostengünstigen Umsetzung und Anwendung dieser Regelungen.
Die CURRENTA-Sicherheitsfachkräfte sind nach der GQA (Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH) zertifiziert. Es wird bestätigt, dass alle personellen, fachlichen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 erfüllt sind.
Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Konzepte für Ihre Problemstellungen. Unsere Mitarbeiter bilden sich speziell zu Neuerungen in der Arbeitssicherheit oder zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen kontinuierlich weiter. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen auch Lösungen für komplexe Aufgabenstellungen aus einer Hand anbieten.