Home » Leistungen » Serviceleistungen für die Industrie » Sicherheit, Schutz, Gesundheit » Leistungen zu Lärm am Arbeitsplatz
Gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 Lärm ist der Arbeitgeber u.a. verpflichtet, die Gefährdung der Beschäftigten durch Lärm zu beurteilen, sofern diese Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung bzgl. Lärm am Arbeitsplatz für Sie und führen alle dazu erforderlichen Messungen durch. Auf dieser Grundlage zeigen wir Ihnen mögliche Verpflichtungen auf, die sich aufgrund der LärmVibrationsArbSchV oder der ASR A3.7 ergeben und legen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen fest. Darüber hinaus bearbeiten wir Anfragen der Berufsgenossenschaft unter schalltechnischem Gesichtspunkt. So kommen Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nach, ohne in personelle und zeitliche Ressourcen investieren zu müssen.
Wir sind ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor für die Bereiche „Geräusche in der Nachbarschaft“ und „Geräusche am Arbeitsplatz“. Damit können Sie unsere qualitätsgesicherten Leistungen als Bausteine in Ihr eigenes Qualitätsmanagementsystem integrieren.
Wir verfügen über vielfältige Erfahrungen und stehen in engem Kontakt zu Arbeitsmedizinern im eigenen Haus.
Wir archivieren die erstellten Gefährdungsbeurteilungen über einen Zeitraum von 30 Jahren.
D 8
51373 Leverkusen
Dormagen