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Lärmminderungsplanung

Unsere Leistungen

Gerade für die Genehmigungsverfahren nach BauO und BImSchG gewinnt die Lärmminderungsplanung immer mehr an Bedeutung. Das beginnt bereits bei der Auswahl von lärmarmen Aggregaten oder der Auswahl eines geeigneten Standortes für eine Anlage. Wir unterstützen Sie nicht nur im Rahmen von Genehmigungsanträgen, sondern planen auch Maßnahmen zur Lärmminderung bei bestehenden Produktionsprozessen und Anlagen. Dazu legen wir anhand von tatsächlich gemessenen oder prognostizierten Emissionsdaten passende Einrichtungen wie z. B. Schalldämpfer aus. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, ohne selbst fachliche Kompetenzen aufbauen zu müssen.

Ihr Nutzen

  • Eine Lärmminderungsplanung hilft dabei, die Menschen in der Nachbarschaft und die Mitarbeiter vor Lärmbelastung zu schützen.
  • Bereits in der Planungsphase achten wir darauf, dass möglichst lärmarme Verfahren und Aggregate eingesetzt und geeignete Standorte gefunden werden. Damit minimieren wir für Sie nachträgliche kostenaufwändige Änderungen.

Unsere Stärken

Wir sind ein für die Bereiche „Geräusche in der Nachbarschaft“ und „Geräusche am Arbeitsplatz“ nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Messinstitut und behördlich benannte Messstelle nach §29b BImSchG.
Unsere langjährige Erfahrung mit Genehmigungsprojekten im Industriebereich, die permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter und unsere praxisorientierte Ausrichtung führen zur bestmöglichen Betreuung Ihrer konkreten Vorhaben.

Wir decken alle Aspekte der Lärmminderung ab: von der Entwicklung von schallmindernden Maßnahmen über die Auslegung von Einrichtungen bis zur Abnahme nach Inbetriebnahme. Selbst für besonders komplizierte Problemfälle erarbeiten wir für Sie gerne optimale Lösungen.
Dank eigener Patente, die speziell die Anforderungen der chemischen Industrie berücksichtigen, können wir beispielsweise Schalldämpfer für feuchte und aggressive Abgase entwickeln, die eine lange Lebensdauer haben.

Leistungsdetails

  • Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen anhand von gemessenen oder prognostizierten Emissionsdaten
  • Lärmminderungsplanung auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen zu Lärm am Arbeitsplatz
  • Primärer Lärmschutz, z. B. geeignete Auslegung von Aggregaten
  • Sekundärer Lärmschutz, z. B. Kapselung von Lärmquellen oder Einsatz von Schalldämpfern
  • Organisatorischer Lärmschutz z.B. Planung von Verkehr und Auslegung von schallmindernden Einrichtungen, z. B. Schalldämpfer, optional Unterstützung bei der Beschaffung, Abnahme beim Hersteller, Montagekoordination und Endabnahme nach Inbetriebnahme (Wirksamkeitsprüfung)

Ansprechperson

Iris Welz
Iris Welz

D 8

51373 Leverkusen

Ansprechpartner*in

Vorname Name
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Analytik

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Ansiedlung

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Beratung & Gutachten

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