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Betriebliches Sicherheitstraining Unterweisungen

Unsere Leistungen

Das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichten Unternehmen sowohl Unterweisungen als auch Schulungen durchzuführen. Die betriebliche Unterweisung hat das Ziel, Mitarbeiter für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu sensibilisieren und ihnen beizubringen, diesen Gefahren mit richtigen Verhaltensweisen zu begegnen. Sie ist eine der wichtigsten Säulen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz! Wir verstehen uns nicht nur als Ihr Berater, sondern verfügen über Referenten, die in Ihrem Betrieb maßgeschneiderte Unterweisungen / Schulungen durchführen können.
Oberstes Ziel unserer Unterweisungen / Schulungen ist es, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Ihr Nutzen

  • Die betriebliche Unterweisung / Schulung ist jedoch viel mehr als nur gesetzliche Pflicht. Denn sie setzt genau dort an, wo Unfälle effektiv vermieden werden können, beim Verhalten der Mitarbeiter.
  • Wie wichtig das Verhalten der Mitarbeiter für erfolgreichen Arbeitsschutz ist, zeigt allein schon ein kurzer Blick auf die Statistik. Unfälle durch technische Defekte kommen vor, aber sie sind nicht das Hauptproblem. Den meisten Arbeitsunfällen liegt menschliches Fehlverhalten zugrunde.
  • Unterweisungen / Schulungen sensibilisieren Mitarbeiter, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen somit aktiv zur Vermeidung von Unfällen bei.

Unsere Stärken

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie als Ausbilder für Flurförderzeuge, Krane und Hubarbeitsbühnen.
Für den Erfolg einer Unterweisung sind die Methoden, mit denen Sie den Inhalt vermitteln, von entscheidender Bedeutung. Regelmäßige Fortbildungen unserer Referenten ermöglichen den Einsatz moderner und praxiserprobter Lehrmethoden.

Leistungsdetails

  • Unsere Unterweisungen / Schulungen basieren auf der genauen Kenntnis der Rechtslage und dem Verständnis für die betriebliche Situation vor Ort.
  • Die Unterweisungen / Schulungen finden grundsätzlich in Ihrem Betrieb / Gebäude statt.
  • Unterweisungs- und Schulungsschwerpunkte können somit auf spezielle betriebliche Belange und Besonderheiten ausgerichtet werden.
  • Bei der Vermittlung der Kenntnisse werden bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen ihres Betriebes mitberücksichtigt.

Beispiele für mögliche Unterweisungen oder auch Schulungen in Ihrem Betrieb:

  • Gesetzlich geforderte, jährliche Wiederholungsunterweisungen für Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen, PSA gegen Absturz, Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, §14 Gefahrstoffverordnung.
  • Grundlagenschulungen für Sicherheitsbeauftragte/Evakuierungsbeauftragte
  • Allgemeine Sicherheitsunterweisungen

Ansprechperson

Iris Welz
Iris Welz

D 8

51373 Leverkusen

Ansprechpartner*in

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Analytik

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Ansiedlung

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Beratung & Gutachten

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Sicher­heit, Schutz, Gesundheit

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